Boulderhalle Prisma - Benutzerordnung | Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nachfolgende Benutzerordnung ist verbindlich für die Benutzung der Boulderhalle Prisma.

Betreiber der Boulderhalle Prisma ist die Boulderhalle Prisma GmbH, Vohwinkeler Str. 119, 42329 Wuppertal.

1.Benutzungsberechtigung

1.1

Die Benutzung der Boulderhalle Prisma ist nur nach vorheriger Anmeldung am Empfangstresen erlaubt. Nutzungsberechtigt für die Kletteranlage sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte

Die schriftliche Anerkennung der Nutzerordnung ist obligatorisch.

1.2

Ermäßigten Eintritt erhalten Schüler, Auszubildende (inkl. Berufsschüler), Studenten, Arbeitslose und Rentner. Der benötigte Nachweis ist bei jedem Besuch vorzuzeigen.

1.3

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Boulderhalle Prisma nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen.

1.4

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen.

Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen in der Boulderhalle Prisma aus oder können auf unserer Homepage: www.boulderhalle-prisma.de heruntergeladen werden. Jeder Jugendliche muss bei jedem Besuch eine Kopie des Originales mit sich führen.

1.5

Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige/n Leiter/Leiterin der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinne einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein.

1.6

Die unbefugte Nutzung der Boulderhalle Prisma sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von €100,– geahndet.

Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen und Rechten – insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortiger Verweis aus der Halle und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.

1.7

Die Boulderanlage darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

 

2.Haftungsausschluss

2.1

Bouldern ist eine mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbundene Risikosportart und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Die Benutzung der Boulderhalle Prisma erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Benutzungsregeln bestimmt, die jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten und einzuhalten hat.

2.2

Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die Ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der gesamten Anlage besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortliche Vorsorgen zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Trainingsbereich und außerhalb der gekennzeichneten Bereiche ist untersagt. Vor allem Kleinstkinder dürfen sich dort nicht aufhalten bzw. abgelegt werden.

2.3

Für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Boulderhalle Prisma GmbH nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Organe, sonstiger gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere ihrer Mitarbeiter*innen, beruhen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Boulderhalle Prisma GmbH, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Organe, sonstiger gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere ihrer Mitarbeiter*innen, beruhen.

Selbiger Haftungsausschluss gilt für die Organe, sonstigen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Mitarbeiter*innen, der Boulderhalle Prisma GmbH.

2.5

Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbstständig zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

2.6

Die Schließfächer sind nicht für das dauerhafte Aufbewahren von Ausrüstung oder Wertsachen bestimmt. Es müssen zum Betriebsschluss alle Schließfächer geleert werden. Wir behalten uns vor, nach Betriebsschluss noch verschlossene Fächer zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände zu den Fundsachen zu geben. Das geöffnete Schloss wird nicht ersetzt.

 

3.Benutzungsregeln

3.1

Den Anweisungen der Mitarbeiter der Boulderhalle Prisma ist stets und unmittelbar Folge zu leisten.

3.2

Verstöße gegen die Nutzungsegeln können einen Verweis aus der Boulderhalle Prisma durch das Personal zur Folge haben, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstößen kann ein generelles Hallenverbot verhängt werden. Besitzern von Abonnements wird in diesem Falle das Abonnement fristlos entzogen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

3.3

In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht übereinander geklettert werden.

3.4

Die Benutzer müssen während des Aufenthaltes auf der Matte und beim Bouldern ihre unmittelbare Umgebung, über, unter und neben sich immer im Auge behalten, um eine

Kollision mit anderen zu vermeiden. Generell muss gegenseitig Rücksicht genommen und alles unterlassen werden, was zur Gefährdung jeden selbst und anderer führen könnte.

3.5

Der Aufenthalt auf den Aufsprungmatten ist, abgesehen von den Bouldernden selbst und ihren Spottern, nicht gestattet.

3.6

Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt.

Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Die Benutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können. Die Boulderhalle Prisma GmbH übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

3.7

Verletzungsrisiken bestehen aus jeder Sturzhöhe. Jedoch darf die Kletterhöhe, aus der ein sicherer Niedersprung auf die Aufsprungmatten nicht mehr beherrscht wird, nicht überschritten werden. Zusätzlich hat jeder selbständig für einen ausreichenden und sicheren Spot Sorge zu tragen.

3.8

Jeder Unfall, bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Thekenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.

3.9

Es darf auf keinem Wandbereich über die Wandobergrenze geklettert werden, es sei denn, die Bereiche sind gesondert ausgewiesen. Die Boulderwände dürfen nicht von oben betreten werden.

3.10

Die Kletterwände dürfen nur mit Kletterschuhen oder sauberen Turnschuhe benutzt werden.

3.11

Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Taschen, Flaschen) im Bereich der Aufsprungmatten abgelegt oder abgestellt werden. Insbesondere herrscht ein generelles Verbot von Speisen und Getränken, sowie jeglicher Form von Gefäßen im gesamten Kletterbereich.

3.12

Die Benutzer haben größtmögliche Rücksicht auf andere zu nehmen und alles zu unterlassen, was zur Gefährdung anderer führen könnte.

3.13

Es wird gebeten, einen übermäßigen Magnesia-Gebrauch zu vermeiden.

3.14

Rauchen ist im gesamten Innenbereich der Anlage strengstens verboten! Dies gilt auch für EZigaretten.

3.15

Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens verboten!

3.16

Für Routenbau und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage temporär unzugänglich sein. Für Wettkämpfe und Veranstaltungen kann sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschließung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen besteht für Inhaber von  Abonnements/Jahreskarten kein Anspruch auf Erstattung.

 

4.Ausleihe

4.1

Ausgeliehene Materialien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Im Falle von Verlust von Leihmaterialien sind diese zum Listenpreis zu ersetzen.

4.2

Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

4.3

Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages.

 

7.Datenschutz

7.1 Allgemeines

Als Anlagenbetreiber legen wir auf die Privatsphäre jedes Nutzers großen Wert. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt daher stets im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Alle MitarbeiterInnen des Anlagenbetreibers wurden zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG verpflichtet. Verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 (7) BDSG bzw. Art. 4 lit. 7.DSGVO ist die Boulderhalle Prisma GmbH, welche die Boulderhalle betreibt.

7.2 Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht ohne ihre Zustimmung. Wir bewahren personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf. Eine Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen davon sind Übermittlungen, die zur sicheren Nutzung unserer Websites notwendig sind. Die Überlassung von Daten an Auftragsverarbeiter (Dienstleister) erfolgt grundsätzlich nicht.

7.3 Auskunftsrecht

Entsprechend den gültigen Bestimmungen haben sie das Recht, Auskunft über ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.

7.4 Widerrufs- und Widerspruchsrecht

Entsprechend den gültigen Bestimmungen haben Sie das Recht, die Zustimmung zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall werden wir ihre Daten nicht weiterverwenden und sie unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen löschen.

7.5 Grund der Datenspeicherung

Bouldern ist eine Risikosportart. Leider passieren immer wieder Unfälle. Indem du dich bei uns registrierst und die Benutzerordnung und Hallenregeln gelesen und akzeptierst hast, schließen wir eine Haftung bei Nutzung unserer Anlage aus. Sollte ein Unfall passieren, so können wir bei Forderungen der Krankenkasse diesen Haftungsverzicht vorlegen. So entsteht für die Boulderhalle Prisma GmbH kein finanzieller Schaden und ein Versicherungsschutz besteht weiterhin. Ohne diesen Haftungsausschluss, der ausschließlich über die Erfassung von personenbezogenen Daten geschieht, würden wir keine Betriebshaftpflichtversicherung bekommen und unser Betrieb könnte nicht funktionieren. Ein anderer Grund zur Speicherung deiner Daten ist, den Missbrauch von Kundenkonten bzw. Abonnements auszuschließen. Jeder Kunde hat bei uns ein Kundenkonto, auf das er ein Guthaben speichern oder seine 11er-Karten oder Abonnements hinterlegen kann.

Sollten Sie eine Löschung veranlasst haben oder einer Speicherung Ihrer Daten nicht zustimmen, ist bei jedem Eintritt das Anmeldeformularauszufüllen und zu unterschreiben. Eine Gewährung bestimmter Sondertarife (z. B. Jahreskarten & 11er-Karten) ist dann nicht möglich.

Der/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass die Benutzerordnung sowie die obenstehenden Informationen zum Datenschutz in vollem Umfang gelesen und verstanden wurden und akzeptiert werden. *

* mit der digitalen Unterschrift am Kassenrechner akzeptiere ich ebenfalls die obenstehende Datenschutzerklärung.